Impressum
hajek. Design Agentur
Dreihausgasse 9
1150 Wien
Roman Hajek
office@hajek.co
UID-Nr. ATU66762746
Sitz des Unternehmens und Registergericht: Stand Wien
Informationspflicht laut ECG- und Mediengesetz
Rechtliche Hinweise
Alle Rechte vorbehalten. Das Herunterladen, Drucken und Speichern von Dateien dieser Website ist für den ausschließlich privaten Gebrauch gestattet. Jede darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere das Legen eines Hyperlinks beziehungsweise das Framing auf oder hinsichtlich auch nur von Teilen dieser Website bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von hajek. Wir weisen daraufhin, dass auf der Website enthaltene Bilder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Jeglicher Inhalt der Website und ihrer Teile wurde unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt erstellt und überwacht.
Jegliche Haftung bezüglich Links zu anderen Webseiten und der Richtigkeit und Aktualität der enthaltenen Angaben sowie für Datenverlust oder andere technische Beeinträchtigungen, die beim Betrachten oder Herunterladen von Daten dieser Website entstehen können, ist ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht bei Zuständigkeit des Gerichtstandes Wien.
Kalkulationsbasis
Für die Abschätzung der anfallenden Arbeitszeit greifen wir auf Erfahrungswerte zurück. Diese basieren auf Detaildokumentationen aus vergleichbaren Kundenprojekten.
Aufwandsabrechnung
Leistungen, die nicht pauschal verrechnet werden können, stellen wir nach tatsächlich anfallendem Aufwand in Rechnung. Für die Produktion umfangreicher Drucksorten/Medien wird der Satz nach Seitenanzahl abgerechnet. Grundlage ist ein bestehendes Basislayout.
Auszahlung des Abstandshonorars
Das Abstandshonorar ist die „Notbremse”. Es wird ausbezahlt, wenn ein Projekt vor der Umsetzung abgebrochen wird und entspricht – sofern nicht anders vereinbart – dem Entwurfshonorar. Mit der Abgeltung des Abstandshonorars erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an den Entwürfen. Wird ein Projekt nach dessen Umsetzung (Reinzeichnung) abgebrochen (= nicht gedruckt), ist das Honorar für die Umsetzung abzugelten; das Nutzungsrecht entfällt.
Neben- und Fremdkosten
Honorare von Dritten (z.B. Fotografen, Bildagenturen, Reprobetrieben, Redakteuren) und sonstige Fremdkosten (z.B. Schriften, Bilderlizenzen, Illustrationen, Druckkosten) werden mit dem Auftraggeber direkt verrechnet. Sofern Auslagen an Dritte durch hajek. vorab zu leisten sind, müssen diese durch ein entsprechendes Akonto des Auftraggebers an hajek. abgedeckt werden.
Dreihausgasse 9
1150 Wien
Roman Hajek
office@hajek.co
UID-Nr. ATU66762746
Sitz des Unternehmens und Registergericht: Stand Wien
Informationspflicht laut ECG- und Mediengesetz
Rechtliche Hinweise
Alle Rechte vorbehalten. Das Herunterladen, Drucken und Speichern von Dateien dieser Website ist für den ausschließlich privaten Gebrauch gestattet. Jede darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere das Legen eines Hyperlinks beziehungsweise das Framing auf oder hinsichtlich auch nur von Teilen dieser Website bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von hajek. Wir weisen daraufhin, dass auf der Website enthaltene Bilder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Jeglicher Inhalt der Website und ihrer Teile wurde unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt erstellt und überwacht.
Jegliche Haftung bezüglich Links zu anderen Webseiten und der Richtigkeit und Aktualität der enthaltenen Angaben sowie für Datenverlust oder andere technische Beeinträchtigungen, die beim Betrachten oder Herunterladen von Daten dieser Website entstehen können, ist ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht bei Zuständigkeit des Gerichtstandes Wien.
Kalkulationsbasis
Für die Abschätzung der anfallenden Arbeitszeit greifen wir auf Erfahrungswerte zurück. Diese basieren auf Detaildokumentationen aus vergleichbaren Kundenprojekten.
Aufwandsabrechnung
Leistungen, die nicht pauschal verrechnet werden können, stellen wir nach tatsächlich anfallendem Aufwand in Rechnung. Für die Produktion umfangreicher Drucksorten/Medien wird der Satz nach Seitenanzahl abgerechnet. Grundlage ist ein bestehendes Basislayout.
Auszahlung des Abstandshonorars
Das Abstandshonorar ist die „Notbremse”. Es wird ausbezahlt, wenn ein Projekt vor der Umsetzung abgebrochen wird und entspricht – sofern nicht anders vereinbart – dem Entwurfshonorar. Mit der Abgeltung des Abstandshonorars erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an den Entwürfen. Wird ein Projekt nach dessen Umsetzung (Reinzeichnung) abgebrochen (= nicht gedruckt), ist das Honorar für die Umsetzung abzugelten; das Nutzungsrecht entfällt.
Neben- und Fremdkosten
Honorare von Dritten (z.B. Fotografen, Bildagenturen, Reprobetrieben, Redakteuren) und sonstige Fremdkosten (z.B. Schriften, Bilderlizenzen, Illustrationen, Druckkosten) werden mit dem Auftraggeber direkt verrechnet. Sofern Auslagen an Dritte durch hajek. vorab zu leisten sind, müssen diese durch ein entsprechendes Akonto des Auftraggebers an hajek. abgedeckt werden.